Wichtig für alle Unternehmen, deren Firmengebäude sich im Besitz der Gesellschaft befinden. Unabhängig davon, ob sie selbst genutzt oder an Dritte vermietet werden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inklusive aller Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben. Dies können z.B. feste Bodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, Sanitäranlagen, stationäre Maschinen und Elektroinstallationen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass diese in der Versicherungssumme enthalten sind.
- Möglichkeit der Versicherung von Sanierungskosten, Abbruch- und Löschkosten
- Mitversicherung von Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
- Mitversicherung von Blitzstoßschäden einschließlich Folgeschäden
- Mitversicherung von Mietereinbauten
- Mietausfallversicherung für max. 18 Monate
- Gebäudetechnik / Zubehör
Grundsätzlich sind alle Risiken einzeln versicherbar. Sie entscheiden über Ihren Versicherungsschutz!
Die klassische Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Feuer, Blitz, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm / Hagel
Zusätzlich versicherbar sind Naturschäden wie:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Absenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Rückfluss
Der Elementarschaden ist in der Regel ein deutlich unterschätztes Risiko. Zusätzlich zu den Elementarschäden können in der Gebäudeversicherung zusätzlich Schäden durch Blitzschlag, Fahrzeugkollision, Baumsturz, Einbruch, Vandalismus, etc. gesichert werden. Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten heute einen All-Risk-Schutz an. Mit dieser Versicherung ist das Geschäftshaus gegen alle bestehenden Gefahren geschützt, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Insbesondere bei gemieteten Geschäftshäusern ist zu berücksichtigen, ob diese gegen mögliche Mietausfälle oder Mietnomaden versichert sind. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Vermieter auf den Erhalt regelmäßiger Mieteinnahmen angewiesen ist.
Werden Schäden durch Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Feuer verursacht, zahlt die Versicherung. Darüber hinaus sind, wie bereits erwähnt, Objekte versichert, die als Bauzubehör bezeichnet werden können. Dies wird im Rahmen der Betriebsgebäudeversicherung berücksichtigt, wenn sie sich im Gebäude befindet oder daran angeschlossen war und die Wartung oder der Betrieb genutzt wird. Betrachtet man das Leistungsspektrum, so wird deutlich, dass sogenannte Elementarschäden nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Wenn ein Leitungswasserschaden an Ihrem Gebäude viel Schaden verursacht, zahlt die Betriebsgebäudeversicherung. Wenn hingegen Überschwemmungen zu einem ähnlichen Nachteil führen, zahlt sich diese Politik nicht aus.
Wenn Sie sich für eine Betriebsgebäudeversicherung entscheiden, sollten Sie die Elementarschadenversicherung mit dieser abschließen. Es versichert Ihr Gebäude auch gegen starken Regen, Hochwasser, Erdrutsch und Senkungen, Schneedruck und Rückstau. Je nach Standort und Umgebung können Sie Ihr Gebäude mit zusätzlichen Versicherungsprodukten gegen finanzielle Nachteile durch Baumsturz, Einbruch, Vandalismus oder gar Fahrzeugaufprall absichern. Wenn Sie Ihr eigenes Gebäude nutzen, ist auch die Versicherung Ihrer Geräte und Einrichtungen sehr wichtig. Denn die Betriebsgebäudeversicherung betrifft nur Schäden am Gebäude selbst.